Das eBay Urteil und seine Folgen

447361_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deWer bei eBay etwas zur Versteigerung anbietet und dann zähneknirschend erkennen muss, dass seine Auktion nicht mehr als den Startpreis von einem einzigen Euro erbracht hat, der kann an dieser Tatsache nichts mehr ändern. War es vor dem Urteil des obersten deutschen Gerichts noch möglich, eine Auktion abzubrechen, wenn die Gebote nicht die gewünschte Höhe erreicht haben, ist das jetzt nicht mehr möglich. Alle, die trotzdem versuchen ihre Auktion abzubrechen, müssen damit rechnen, dass der Höchstbietende eine Schadensersatzklage einreichen kann und dann sehr gute Chancen hat, diesen Rechtsstreit auch zu gewinnen.
Auslöser für die neue Rechtslage war eine Auktion, bei der es um ein Auto ging. Der Besitzer des Autos hatte den Wagen für einen Euro bei eBay zur Auktion eingestellt, er bekam aber nur wenige Stunden, nachdem das Auto auf der Auktionsplattform zu finden war, ein anderweitiges Angebot für seinen Wagen. Ein privater Interessent wollte seinen Wagen für 4.200 Euro kaufen und der Autobesitzer zögerte nicht lange, nahm den Wagen aus der Auktion und verkaufte ihn privat.
Was der Autobesitzer aber vielleicht übersehen hatte, auf seinen Wagen wurde bereits geboten, wenn auch nur einen Euro. Als das Auto plötzlich aus der Auktion genommen wurde, fühlte sich der Bieter betrogen und klagte auf Schadensersatz. Das Verfahren ging zunächst in die üblichen Instanzen und jedes Mal gewann der geprellte Bieter. Auch das Oberlandsgericht in Jena gab dem Bieter recht und schließlich wurde das Urteil auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass zwischen dem Besitzer des Autos und dem Bieter ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der nicht sittenwidrig ist. Die Richter waren der Ansicht, dass es gerade der besondere Reiz bei einer Auktion ist, dass man mit ein bisschen Glück ein echtes Schnäppchen machen kann und das sei dem Bieter bei eBay eben gelungen.
Zwar gab und gibt es bei eBay die Möglichkeit etwas aus einer laufenden Auktion zu nehmen, aber das Argument, dass der Artikel bei einem privaten Verkauf mehr Geld erzielen kann, gehört nicht zu den Regeln des Auktionshauses. Ohne Probleme kann ein Verkäufer bei eBay einen Artikel nur dann zurücknehmen, wenn noch nicht geboten wurde und das war beim Auto leider nicht der Fall, denn dort gab es einen Bieter. Aber auch wenn es dem Anbieter unmöglich ist, den Artikel weiter in der Auktion zu belassen, dann ist ein Abbruch rechtlich in Ordnung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Artikel gestohlen oder beschädigt wird.
Alle, die jetzt etwas bei eBay einstellen, sollten sich sehr sicher sein, dass sie wirklich mit einem Euro starten wollen. Ist das der Fall, dann muss man immer damit rechnen, dass der Artikel auch für diesen einen Euro verkauft wird, selbst dann, wenn er deutlich mehr wert ist.

Bildquelle: © Thorben Wengert / Pixelio.de

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