Teilen und zahlen

Wie bei http://www.internetworld.de berichtet wird, kann den Facebook Usern schon ein kleines Foto finanziell den Hals brechen, denn wer ein Foto an seine Freunde schickt und es damit mit ihnen teilt, der verletzt unter Umständen die Urheberrechte und das wird dann richtig teuer. Nur den Link zu einem winzig kleinen Bildchen hat der Inhaber einer gewerblichen Facebook Seite einer mit ihm befreundeten Fotografin geschickt, und jetzt darf er eine saftige Strafe von 1.800.- Euro zahlen, weil er das Urheberrecht verletzt hat. Dabei ist es gar nicht so schwer, bei Facebook nicht in die Kostenfalle zu rennen, es müssen nur einige wichtige Dinge im Vorfeld beachtet werden, wenn man um eine teure Abmahnung kommen will.

So sollte man unter anderem den eigenen Account bei Facebook nur mit wirklich guten Freunden teilen, dann haben Außenstehende nicht die Möglichkeit, den Account nach verbotenen Bildern zu durchforsten. Man sollte sich seine Facebook Bekannten also sehr gut aussuchen und sehr genau ansehen. Wenn fremde Links angeboten werden, heißt es immer: Finger weg, denn dann kann der erste Schritt zu einer kostspieligen Abmahnung sein, und auch auf Vorschaubilder sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es immer eine sehr gute Idee, nur eigene Fotos, Texte und Videos zu verwenden. Wenn aber ein fremder Text ins Spiel kommt, dann bitte nur mit der Erlaubnis des Urhebers und dann auch mit einer Quellenangabe. Es ist sinnvoller auf ein tolles Foto zu verzichten, wenn man nicht genau weiß, ob oder ob nicht das Urheberrecht verletzt wird, denn auch wenn dieses Foto toll aussieht, es kann eine Falle sein, die letztendlich sehr teuer werden kann.

Immer wieder betonten Rechtsanwälte, dass auch die Seite von Facebook kein rechtsfreier Raum ist, in dem jeder das machen kann, was er will. Das gilt im Übrigen nicht nur für Facebook, sondern auch für viele andere Seiten, denn auch so mancher Blog Betreiber hat schon unangenehme Erfahrungen mit dem Thema Urheberrecht gemacht, wenn er sein Blog mit netten Fotos schmücken wollte. Auch andere soziale Netzwerke sind nicht davor gefeit, dass Abmahnungen ins Haus flattern können, denn was für Facebook gilt, das gilt zum Beispiel auch für Google+ oder Pinterest. Besonders gravierend und auch abschreckend ist der Fall eines Schülers, der unbedacht ein Foto auf seine Facebook Seite geladen und es dann mit seinen Freunden geteilt hat. In diesem Fall sollte die stolze Summe von 15.000,- Euro gezahlt werden. Diese Summe ist nach Ansicht von Juristen allerdings weit überzogen. Alle, die vielleicht eine Abmahnung bekommen, weil sie unbedacht gehandelt haben, sollten nicht auf jeden Fall stillschweigend zahlen, sondern zuerst einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich informieren, inwiefern die Abmahnung oder besser gesagt, die Summe der Abmahnung im rechtlichen Rahmen ist. Für viele Rechtsanwälte stellen Abmahnungen bei einer Verletzung des Urheberrechts eine sehr gute Geldquelle dar, für den Betroffenen ist es aber einfach nur teuer und ärgerlich.

Bildquelle: © Carlo Schrodt / Pixelio.de

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