Wardrobing – eine Gefahr für den Onlinehandel?

443265_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deEin schönes Abendkleid oder eine Handtasche vom Designer sind nicht ganz so günstig, und vor allem das Abendkleid wird meist nur für einen ganz bestimmten Anlass gebraucht. Wozu das Kleid für teures Geld kaufen, wenn es mit Wardrobing auch deutlich einfacher und vor allen Dingen auch billiger geht? Das Kleid wird bestellt, dann für den Abend angezogen und am nächsten Tag an den Onlineshop zurückgeschickt. So weit so gut, es kann aber passieren, dass das Kleid einen Rotweinfleck abbekommen hat oder vielleicht auch ein Brandloch hat, und selbst wenn das der Fall ist, dann schicken viele es an den Shop zurück. Wie verhält sich ein Onlineshop, wenn er ein Kleid zurückbekommt, das offenkundig nicht mehr ganz in Ordnung ist? Er kann gar nichts tun und muss das Kleid entweder versuchen zu reinigen oder er schreibt es ab und wirft es in den Container für Altkleider.

Onlineshops haben keine rechtliche Handhabe gegen den neuen Sport Wardrobing, sie können ihre Kunden nicht zwingen, das verschmutzte oder beschädigte Kleid zu kaufen, ihnen sind die Hände gebunden, und das nutzen immer mehr Käufer in den Onlineshops aus. Vor allem bei jungen Leuten ist Wardrobing ein neuer Trend, und es werden nicht nur Kleidungsstücke bestellt und dann retourniert, auch Schuhe und Sportgeräte werden ungeniert benutzt und dann wieder zurückgegeben.

Besonders für kleinere Onlineshops bedeutet das, sie müssen entweder die Preise erhöhen oder im schlimmsten Fall schließen, denn Wardrobing kostet eine Menge Geld. Kommen Kleidungsstücke mit Flecken zurück, dann können sie gewaschen werden, aber ein Kleid mit einem Brandloch lässt sich nicht so einfach reparieren, da muss schon ein geschickter Schneider sein Glück versuchen. Das kostet natürlich Geld, und wenn ein Shop für solche Fälle nicht allzu viel Kapital hat, dann kann das ein schnelles Aus bedeuten.

Experten schätzen, dass jeder Onlineshop mit einem Wardrobing von rund 10 % rechnen muss, das heißt, wenn 100 Kleider oder Hosen verkauft werden, dann muss der Shop damit rechnen, dass zehn davon retourniert werden. Wenn auch nur die Hälfte der Ware vor einem neuen Verkauf gereinigt, gebügelt oder ausgebessert werden muss, dann kostet das über das Jahr gerechnet sehr viel Geld, was kleine Shops nicht haben.

Nur wenige Onlineshops starten jetzt den Versuch, ihre Kunden vom Wardrobing abzuhalten. Ein Beispiel ist der Shop „Dress For Less“, der in seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hinweist, dass wenn ein Kleid oder eine Bluse schmutzig oder beschädigt zurückkommen, der Kunde für den Schaden aufkommen muss und der Shop sich weigert, diese Ware anzunehmen. Aber wie schon gesagt, eine rechtliche Handhabe gibt es nicht und die Shops müssen wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. Kein Geschäftsinhaber eines stationären Geschäfts würde ein Teil zurücknehmen, das offensichtlich vom Kunden ruiniert wurde, die Inhaber der Onlineshops aber müssen die Retoure annehmen, ob sie wollen oder nicht.

Bildquelle: © Thorben Wengert / Pixelio.de

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