Bewerbungsfrist für das BVDW-Qualitätszertifikat ist angelaufen

595600_web_R_K_B_by_Didi01_pixelio.de (2)Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V., kurz BVDW genannt, vergibt seit einigen Jahren Qualitätszertifikate an Agenturen mit den Tätigkeitsschwerpunkten Suchmaschinen-Advertising und –Optimierung sowie Affiliate Marketing. Des Weiteren können sich Full-Service-Digitalagenturen und Social-Media-Dienstleister zertifizieren lassen. Mit den Zertifikaten verfolgt der BVDW das Ziel, den Markt transparenter zu gestalten. Gleichzeitig bringt sich der Verband dadurch aktiv in den zukunftsorientierten Aufbau des Marktes ein. Grundlage der Zertifikate bilden vom BVDW festgelegte, branchenweite Standards. Kunden erhalten dadurch eine Orientierungshilfe und werden bei der Wahl eines geeigneten Dienstleisters unterstützt.
Aktuell läuft die zweite Bewerbungsphase für das Zertifizierungsverfahren zur Erteilung des BVDW-Qualitätssiegels in 2015. Bis zum 30. April haben die oben genannten Institutionen die Möglichkeit, ihre Bewerbung für das Prüfverfahren einzureichen. Eine Ausnahme bilden die Full-Service-Agenturen, die sich quartalsweise bewerben können.

Neben der Bewerbung ist die Unterzeichnung eines „Code of Conduct“ für die Erteilung des Qualitätszertifikats zwingend erforderlich. Neu ist hier der „Code of Conduct Suchmaschinen-Advertising“, der Bedingung für das SEA-Zertifikat ist. Die Selbstverpflichtungserklärung enthält eine Zusammenfassung der Richtlinien, die für den Erhalt und die Führung des Zertifikats verbindlich sind. Sollte gegen jene verstoßen werden, können die daraus resultierenden Sanktionsmaßnahmen gleichfalls in der Erklärung nachgelesen werden.

Eine weitere Neuerung ist das dreistufige Prüfverfahren, welches Full-Service-Digitalagenturen durchlaufen müssen. Damit soll ein möglichst breitgefächertes Leistungsspektrum während des Zertifizierungsvorgangs abgedeckt werden. Inhalt wird beispielsweise die Einhaltung von formalen Voraussetzungen im Qualitäts-, Prozess- und Projektmanagement sein. Im zweiten Teil des Prüfverfahrens werden drei Kunden zu ihrer Zufriedenheit befragt. Die drei Befragten müssen seit mindestens zwei Jahren in einer Geschäftsbeziehung zu der Agentur stehen. Darüber muss ein Nachweis erbracht werden.

Eine Präsentation vor Ort ist der letzte Meilenstein, der den Prüfling von dem begehrten Qualitätszertifikat des BVDW trennt. Dafür wird ein Prüfungsgremium zum Sitz der Agentur entsandt. Es setzt sich aus internen und externen Branchenexperten zusammen. Diese bewerten die Kreations-, Technologie- und Beratungskompetenz innerhalb des Full-Service-Unternehmens. Ferner wird die konzeptionelle Stärke beurteilt. Für die Präsentation wird eine pitchähnliche Ausgangslage geschaffen.

Zum letzten Male wird das Qualitätszertifikat in dieser Bewerbungsphase ausschließlich an Social Media-Dienstleister vergeben, die Mitglieder des BVDW sind. Ab Oktober 2015 können sich dafür ebenfalls Nicht-Mitglieder bewerben.

Erstmalig findet dagegen am 15. April um 12 Uhr sowie am 22. April um 11.30 Uhr ein Webinar zum Ablauf und zum Inhalt der Zertifikatsbewerbung statt. Die Anmeldung für die Teilnahme ist direkt über den BVDW per Mail vorzunehmen.

Auf der Webseite des Verbands können sich interessierte Dienstleister außerdem umfassend über die einzelnen Zertifikate und die daran gekoppelten Bedingungen informieren.

Das Qualitätszertifikat ist jeweils ein Jahr gültig. Danach kann sich die Agentur erneut für eine Vergabe bewerben. Wurde das Prüfverfahren nicht bestanden, ist eine Bewerbung im darauffolgenden Jahr zulässig. Wird zum Halbjahres-Bewerbungszeitraum ein neuer Versuch für eine Zertifizierung gestartet, müssen sich die Voraussetzungen, die zur Ablehnung der Zertifikatsvergabe geführt haben, grundlegend geändert haben. Dies muss aus den Zertifizierungsunterlagen ersichtlich sein. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, ist die Bewerbung erst im Folgejahr möglich. Ist das Zertifizierungsverfahren erfolgreich verlaufen, erhält die betreffende Agentur eine gerahmte Zertifizierungsurkunde zum Aushängen in den Agenturräumen. Zugleich wird die Agentur auf der Webseite des BVDW sowie in der Pressekommunikation des Verbands namentlich erwähnt.

Bildquelle: © Didi01 / Pixelio.de

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