Eine interessante Gerichtsentscheidung habe ich bei Dr. Bahr gefunden. Dabei verletzt die Domain wwwmoebel.de laut dem Urteil vom 16.07.2009 (Az: 327 0 117/09) nicht die Rechte der möbel.de und moebel.de.
Dies hat das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung entschieden. In diesem Fall fehle es möbel.de und moebel.de die für einen kennzeichenrechtlichen Schutz erforderliche Unterscheidungskraft, so dass wohl markenrechtliche Ansprüche ausschieden.
Die Richter waren zudem der Ansicht, dass sogar wenn man einen solchen Markenschutz ausnahmsweise doch bejahen würde, in diesem Fall keine Verwechslungsgefahr vorläge, denn das vorangestelllte „www“ führe zu einem „großen Abstand“ zu den klägerischen Internet-Domains.
Dies ist sicherlich eine spannende Entscheidung für einige Domain-Affiliates 🙂