Amazon streicht eine Klausel, die bisher die günstigsten Angebote zusicherte

SONY DSCWie internetworld.de in diesen Tagen berichtet, muss der Online-Händler Amazon seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Bisher hatte der Kunde die Sicherheit, dass Händler, die ihre Produkte bei Amazon verkaufen, diese nirgendwo günstiger anbieten dürfen. Diese Klausel wurde jetzt wieder aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. So ist es den Händlern erlaubt, ab dem 20. August ihre Ware auch auf anderen Online-Marktplätzen zu günstigeren Preisen zu verkaufen.

Dabei legt die AGB fest, dass die Händler zwar den Preis bestimmen dürfen, aber immer noch denselben Service bieten müssen, den sie bisher auf Amazon angeboten haben. Aus diesem Grunde hat Amazon eine sogenannte Preisparitätsseite eingerichtet. In der Definition wird erklärt, dass die Preisparität für die Händler bedeutet, dass jeder einzelne Artikel, den er bei einem anderen Online-Shop verkaufen möchte, preisgleich oder niedriger sein kann. Es wird vermutet, dass Amazon die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Untersuchungen des Bundeskartellamtes ändern musste, die eine Ermittelung gegen das Unternehmen eingeleitet hatten. Amazon hatte Anfang August 2013 bei einigen Kunden für ziemlichen Unmut gesorgt, als das Unternehmen die Konten vieler User schloss, da diese zu viele Waren zurückschickten. Ein Pressesprecher von Amazon sagte, dass das Unternehmen eine Webseite für Verbraucher sei, die nur haushaltsübliche Mengen bestellen würden. Man würde Konten auch nicht wahllos schließen, sondern erst nach umfassender Prüfung und genauen Informationen über das Einkaufs- und Retourenverhalten des jeweiligen Kunden. Genauere Informationen zu den Prüfungskriterien, die Amazon bei den Kunden anwendet, wollte der Pressesprecher aber nicht verraten, ebenso wenig wurden genauere Informationen darüber gegeben, wie viele Konten letztendlich betroffen sind.

Neben den Problemen mit der Kontoschließung vieler Kunden musste Amazon sich in den vergangenen Tagen auch mit diversen Ausfällen beschäftigen. Durch die Störungen kam es zu Fehlern bei bekannten Programmen wie Instagram, Airnb oder Vine. Laut der Geschäftsführung soll der Streaming Anbieter Netflix der Störung beteiligt gewesen sein. Netflix unterstützt den Cloud Dienst von Amazon, bei dem es vergangenen Sonntag zu einer Störung im Rechenzentrum kam. Durch diese Störung konnten verschiedene AWS Dienste für längere Zeit nicht richtig ausgeführt werden. Inzwischen sei das Problem aber wieder behoben. Die Geschäftsführung von Amazon bestätigte aber, dass es immer noch Probleme mit dem Cloud Dienst gibt und man nach wie vor daran arbeiten wolle, die Qualität zu verbessern.

Während Amazon weiter an Verbesserungen arbeitet, wurden die aktuellen Verkaufzahlen der Online-Händler in Deutschland veröffentlicht. So betrug der aktuelle Umsatz der Online-Händler im zweiten Quartal 2013 9,9 Milliarden Euro. Laut des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh), der die Quartalszahlen veröffentlichte, sei das ein Anstieg von 50 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Allein 6,3 Milliarden Euro Umsatz hätten die großen Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Rrakuten, Mercateo oder MeinPaket.de gemacht. Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg, denn bereits jetzt machen sich viele Kunden auf die Suche nach Weihnachtsgeschenken. Laut einer Umfrage würden 68 % der Kunden bei Amazon und Co. Bücher DVDs und Games kaufen, direkt gefolgt von Musik CDs mit 32 %. Man kann also davon ausgehen, dass der Umsatz der Online-Unternehmen in den nächsten Monaten noch weiter ansteigen wird.

Bildquelle: © Bernd Kasper / Pixelio.de

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