Ab dem 14.09.2010 setzt Google eine neue Richtlinie für die Buchung von Keywords in Kraft. Dabei geht es um die Brand-Verwendung von Markennamen, auch wenn der Werbetreibende nicht Inhaber der Marke ist. Google setzt damit eine im März gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um.
Dies hat natürlich auch große Auswirkungen auf das Affiliate-Marketing, da Affiliates nun wieder die Möglichkeit haben, über Google Adwords auf Brands zu buchen. Doch ganz so einfach wie gedacht, ist es allerdings auch nicht. Denn juristisch gesehen verändert sich wenig, auch wenn die Buchung von fremden Markennamen als Keyword erlaubt ist. Google untersagt nämlich auch weiterhin, einen fremden Markennamen ohne Erlaubnis in den Anzeigentext mit aufzunehmen.
Ausserdem besteht die Gefahr einer Abmahnung, wenn eine Adwords-Anzeige oder eine Affiliate-Landingpage hinter der Anzeige den Konsumenten hinsichtlich der Marke verwirrt.
Konkret bedeutet das, dass z.B. ein Affiliate der TV-Geräte bewerben möchte, zwar „Samsung“ als Keyword einbuchen, nicht aber den Werbetext dafür mit aufnehmen darf. Des Weiteren darf er den Konsumenten hinsichtlich der Markenherkunft nicht verwirren. Das ist der Fall, wenn für einen Durchschnitts-User nicht oder nur schwer erkennbar ist, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbenen Produkte stammen.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter:
zeit.de
spiegel.de
Internet World Business
shopanbieter.de